Tradition
Oberlausitzer Sechsstädtebund
Bautzen – Görlitz – Zittau – Lauban – Kamenz – Löbau / Geschichte + Heutevon Wolfgang Giese (24.11.2013)
Die Blütezeit des Städtebundes fiel in die ersten 200 Jahre seines Bestehens. In dieser Zeit gelangten Görlitz und Zittau in den Besitz der landesherrlichen Gerichtsbarkeit in ihren Landvogteien. Löbau gelang es seine Weichbildgerichtsbarkeit auf den Gütern der zerfallenden Herrschaft Kittlitz durchzusetzen. Ferner wird das noch von Karl IV. geschaffene Oberlausitzer Fehmgericht (ein Landfriedensgericht, nicht zu verwechseln mit den westfälischen Freigerichten) in seiner Anfangszeit als Gericht des Sechsstädtebundes gedeutet.[1] Parallel zur Festigung ständestaatlicher Strukturen intensivierte sich im ausgehenden 14. Jahrhundert auch die Kommunikation unter den im Sechsstädtebund zusammengeschlossenen königlichen Städten der Oberlausitz.[2] 1547 schränkte der Landesherr Ferdinand I. im so genannten Oberlausitzer Pönfall die Machtentfaltung der Städte stark ein. Zwar konnten die Städte ihre Position im folgenden Jahrzehnt wieder festigen, ihr Übergewicht in der Landespolitik war aber nicht wiederherstellbar.
Als 1815 infolge der Bestimmungen des Wiener Kongress die Lausitz geteilt wurde und Görlitz und Lauban an Preußen fielen, endete das Bestehen des Sechsstädtebundes nach fast 500 Jahren. Der Sechsstädtebund war damit das am längsten bestehende deutsche Städtebündnis. Die bei Sachsen verbliebenen Städte gingen den „Vierstädtebund“ ein, der jedoch geringere Bedeutung besaß und 1868 endete.
Am 21. Juni 1991 wurde der Bund zum 770-jährigen Jubiläum der Stadt Löbau neu belebt. Die erste Städtebundsitzung fand im Konventzimmer des Löbauer Rathauses statt.