Förderung
Weiterbildungsscheck individuell
Der Weiterbildungsscheck individuell in Sachsen richtet sich an alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Beim Weiterbildungsscheck werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Zielgruppe: Beschäftigte, Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), arbeitslose Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteiger
Der reguläre Fördersatz entspricht 70 %.
50 % Zuschuss erhalten Antragsteller, die im Landesdirektionsbezirk Leipzig inkl. ehemaliger Landkreis Döbeln wohnen.
50% der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 bis 4.000 Euro, Bedingung: befristetes Beschäftigungsverhältnis, Leiharbeiter, Weiterbildung dient zum Erwerb eines ersten akademischen Grades. Hinweis: Beschäftige, die mehr als 4000 Euro verdienen, erhalten keine Förderung.
80% der Weiterbildungskosten erhalten Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr) geringfügig Beschäftigte (mit einem Arbeitsentgelt von max. 450 Euro/Monat) und Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteiger. Die Weiterbildung kostet hier mind. 300 Euro.
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie es funktioniert erfahren Sie unter: www.bildungsmarkt-sachsen.de/weiterbildung_finanzieren.php
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