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IHK Dresden

The job of my life

Mit dem Sonderprogramm "The job of my life" fördern das Bundeministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit den Zuzug von Auszubildenden und jungen Fachkräften aus der Europäischen Union nach Deutschland.

Im Rahmen dieses Sonderprogrammes werden den beiden Zielgruppen Auszubildende und junge Fachkräfte verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten eingeräumt - beispielsweise die Reisepauschale für eine Anreise zum Bewerbungsgespräch, Praktikum, Arbeit oder Ausbildung oder die Finanzierung eines Deutschsprachkurses - die den Zuzug und den beruflichen Start/ Neustart in Deutschland ebnen sollen. Junge Fachkräfte müssen zudem über einen Berufs- oder Hochschulabschluss in den folgenden Berufsfeldern verfügen:

  • Elektro-, Energie-, Metall-, Informationstechnik, Maschinenbau
  • Gesundheit und Pflege (Ärzte, Krankenpfleger)
  • Hotel- und Gastronomie

Haben Arbeitgeber Interesse an Auszubildenden oder jungen Fachkräften aus der EU, so wenden sie sich an den Arbeitgeber- Service unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20.
Für die Meldung von Ausbildungsplätzen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Es müssen mindestens fünf freie Ausbildungsplätze, ggf auch gemeinsam mit anderen Arbeitgebern in der näheren Umgebung,  für junge Menschen aus der EU dem örtlichen, zuständigen Arbeitgeber-Service gemeldet werden.
  • Für den Ausbildungsbeginn 01.08./01.09.2014 sind die freien Lehrstellen bis zum 31.10.2013 anzumelden.
  • Das Unternehmen gewährleistet die Zahlung einer Praktikumspauschale und der üblichen Ausbildungsvergütung.
  • Das Unternehmen stellt sicher, dass entweder im Betrieb oder z.B. im Umfeld eine geeignete Person als längerfristiger Ansprechpartner für die jungen europäischen Auszubildenden, also ein "projektbezogener Kümmerer" zur Seite gestellt wird, der bzw. die u.a. Unterstützung bietet:
    • bei der Suche nach einer Unterkunft
    • bei Behördengängen sowie
    • bei der betrieblichen und privaten Integration
       

Hierdurch soll vermieden werden, dass sich ausländische Auszubildende während Ihrer Ausbildungszeit in Deutschland "isoliert" und "allein" fühlen und ihre Ausbildung abbrechen. Die ausländischen jungen Bewerber/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt und damit volljährig nach deutschem Recht sein.
Weiterführende Informationen zum Sonderprogramm: http://www.thejobofmylife.de
E-Mail: thejobofmylife@arbeitsagentur.de

(IHK-Pressestelle: 28.08.2013)

Industrie- und Handelskammer Dresden
Ansprechpartner: Cornelia Pretzsch
Telefon: 0351 2802-234
Fax: 0351 2802-7234
pretzsch.cornelia@dresden.ihk.de
IHK Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0
Telefax: 0351 2802-280
E-Mail: service@dresden.ihk.de

www.dresden.ihk.de

IHK Dresden (02.09.2013)

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